Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts -bzw. Einkaufsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Geschäftsführung des H&A Telefon- Technik GmbH getätigt worden sind.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das H&A Telefon- Technik GmbH eine Bestellung schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen und Änderungen. Das H&A Telefon- Technik GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen etc. sind unverbindlich, Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen des H&A Telefon- Technik GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termine- und Preisänderungen eintreten können.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab der deutschen Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorkasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nicht anders vereinbart, ist das H&A Telefon- Technik GmbH an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des H&A Telefon- Technik GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisen- Bewirtschaftung etc. berechtigen das H&A Telefon- Technik GmbH zur Preisanpassung.

4. Liefer und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch das H&A Telefon- Technik GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind vom H&A Telefon- Technik GmbH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein bei höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., ganz gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das H&A Telefon- Technik GmbH ist im Falle von ihm nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von vier Monaten herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsteils teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Entscheidung darüber liegt vollends beim H&A Telefon- Technik GmbH und ist nicht anfechtbar. Wenn die Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als vier Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht vom H&A Telefon- Technik GmbH herrühren, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich das H&A Telefon- Technik GmbH nur berufen, wenn es den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den nachweislich das H&A Telefon- Technik GmbH zu verantworten hat, besitzen Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen nur das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Der Rücktritt muss beim H&A Telefon- Technik GmbH schriftlich eingereicht werden.

5. Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der - den Transport ausführenden - Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des H&A Telefon- Technik GmbH verlassen hat. Das H&A Telefon- Technik GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt und diese mit der schriftlichen Bestellung zu seinem Begehren macht. Bei Sendungen an das H&A Telefon- Technik GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware beim H&A Telefon- Technik GmbH sowie die gesamten Transportkosten. Unfreie Sendungen werden nur mit vorheriger schriftlicher Zusage angenommen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, in Bar, per Nachnahme, bei Selbstabholung in Bar oder per Rechnung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Die Aufrechnung oder Minderung betrifft jedoch ausschließlich das betroffene Hardwareteil. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto des H&A Telefon- Technik GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist das H&A Telefon- Technik GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen des H&A Telefon- Technik GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn dem H&A Telefon- Technik GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält das H&A Telefon- Technik GmbH weiter am Vertrag fest, ist es berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem H&A Telefon- Technik GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist das H&A Telefon- Technik GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes zuzüglich 5% für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungskosten, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Das H&A Telefon- Technik GmbH ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

Das H&A Telefon- Technik GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit der Saldoforderung.

8. Gewährleistung und Garantie

Wir gewährleisten, daß die von uns gelieferte Ware bei Rechnungsstellung nach dem zu diesem Zeitpunkt möglichen Erkenntnisstand der Technik frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist bei von uns gelieferten Waren (technische Geräte) ist vom Gesetzgeber auf 6 Monate festgelegt. Auf alle neuwertigen Produkte, sofern nicht anders ausgezeichnet, gewähren wir die vom Hersteller vorgeschriebene Garantie, bei Austausch- oder Servicegeräten 6 Monate. Nimmt unser Kunde oder nehmen Dritte an von uns gelieferten Produkten Änderungen vor, oder werden Teile ausgewechselt, so entfällt jegliche Gewährleistung. Unser Kunde muß uns Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes. Im Falle einer Mitteilung unseres Kunden hat das H&A Telefon- Technik GmbH die freie Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Der Kunde hat kein Anrecht auf Nachbesserung, Minderung, Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages, sofern nicht ein zweimaliges Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber stehen nur unseren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Preis einer kompletten Anlage zu mindern, wenn der zu beanstandende Teil nicht vom H&A Telefon- Technik GmbH geliefert wurde. Das H&A Telefon- Technik GmbH schließt die Haftung für eine Abnutzung des Gerätes aus. Ausgeschlossen von jeglicher Gewährleistung ist das vollkommene Zusammenspiel von Hard- und Software. Wir machen darauf aufmerksam, daß es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu entwickeln, die frei von Fehlern ist. Sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kollisionen gehen zu Lasten des Kunden. Insbesondere übernimmt das H&A Telefon- Technik GmbH keine Haftung für etwaige Ansprüche aus daraus entstehenden Schäden. Das H&A Telefon- Technik GmbH übernimmt weiterhin keine Haftung für Schäden und Ausfälle durch Software sowie Computerviren jeglicher Art. Der Kunde hat selbst auf den einwandfreien Zustand seiner Software zu achten. Folgendes gilt es zu beachten:
1) Die beanstandete Ware wird nur mit einer, möglichst genauen, Fehlerbeschreibung entgegengenommen.
2) Ausgenommen von der Garantie sind Teile, die einem natürlichem Verschleiß unterliegen, soweit sie von uns geliefert wurden.
3) Defekte Komponenten der von uns assemblierten Funktechnik werden nach Möglichkeit sofort getauscht.
4) Die beanstandete Ware ist bei Rückversand freizumachen.

Stand: April 2014